Gefährdungen beurteilen
Psychische Belastung
Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz psychische Belastung ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Wir wählen mit Ihnen ein Verfahren, das zu Ihrer Unternehmensgröße passt, und sorgen dafür, dass aus den Ergebnissen echte Verbesserungen werden.
Was wir für Sie übernehmen
- Planung des Vorgehens mit Geschäftsführung, Führungskräften und Betriebsrat
- Auswahl geeigneter Verfahren: Befragung, Beobachtung oder moderierter Workshop
- Durchführung und vertrauliche Auswertung
- Ableitung und Priorisierung von Maßnahmen gemeinsam mit den Beschäftigten
- Integration der Ergebnisse in die bestehende Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeitskontrolle und Wiederholung in sinnvollen Abständen
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- GDA-Empfehlungen zur psychischen Belastung
- DIN EN ISO 10075
Digital mit AMS Go
Maßnahmen aus der Beurteilung landen im Aktionsplan von AMS Go – mit Zuständigkeiten, Fristen und Erinnerungen.
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In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und wie wir Sie im Arbeitsschutz unterstützen können.
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