Betreuung & Organisation
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Dienstleister – mit festem Ansprechpartner, klaren Einsatzzeiten und einer Dokumentation, die jederzeit nachvollziehbar ist.
Was wir für Sie übernehmen
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten mit Protokoll und Maßnahmenplan
- Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Beratung bei Beschaffungen, neuen Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren
- Untersuchung von Arbeits- und Beinaheunfällen mit Ursachenanalyse
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Berufsgenossenschaft
- Jährlicher Bericht über die geleistete Betreuung
Rechtsgrundlagen
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Digital mit AMS Go
Begehungen, Maßnahmen und ASA-Protokolle dokumentieren wir in AMS Go. Sie sehen jederzeit, was erledigt ist und was ansteht.
Unser SoftwarestandardLassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und wie wir Sie im Arbeitsschutz unterstützen können.
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